Über mich

Rechtsanwalt Michael Grab wurde nach seinem Studium der Rechtswissenschaften nach Ableistung Referendariat in Mannheim und Karlsruhe 1987 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Mannheim tätig. 1991 gründete Rechtsanwalt Grab seine eigene Kanzlei in Mannheim, war bis 2007 auch als Syndikusanwalt und Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes für Handelsvermittlung und Vertrieb Baden-Württemberg (CDH) e.V. tätig, dessen Geschäftsstelle Mannheim er von 1991 bis 2007 geleitet hat.

Er befasste sich im Rahmen seiner Syndikustätigkeit für den Wirtschaftsverband hauptsächlich mit der Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsvertretung der Mitgliedsfirmen des Wirtschaftsverbandes auf dem Gebiet des Handels- und Handelsvertreterrechts.

Rechtsanwalt Grab steht seinen Mandanten in seiner Kanzlei, die er in Bürogemeinschaft mit den Anwälten der Kanzlei Dr. Nagel & Collegin betreibt, mit umfassender und kompetenter Beratung und sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher Vertretung in den Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrecht, des gesamten Zivilrechts, des Handelsvertreterrechts und des Verkehrsrechts einschließlich erforderlicher Verteidigungen in Straf- und Bußgeldsachen gerne zur Verfügung.

Aufgrund seiner besonderen fachlichen Qualifikationen und kontinuierlich absolvierten Fortbildungen sowie seiner besonderen praktischen Erfahrungen wurde Rechtsanwalt Grab 2009 der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie 2010 der Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht verliehen.

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